JA zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage
in NRW
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen des Bundesverbandes. Sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Tierschutzorganisationen können bisher Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann allein, ob sie Anklage erhebt oder die Ermittlung einstellt. Erfahrungsgemäß dominiert die Einstellung.
Tiernutzer, wie z. B. industrielle Tiermäster oder Tierexperimentatoren, können jedoch durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Aber niemand kann bei Gericht klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann diese rechtliche Schieflage ausgleichen. Sie kann in den Bundesländern und auf Bundesebene eingeführt werden
Bremen verfügt seit 2007 als bisher einziges Bundesland über das Klagerecht im Tierschutz.
Termine 2012
Betriebsurlaub zwecks Fortbildung :
28.01- 29.01.2012
25.02- 26.02.2012
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Zuhause gesucht!
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